„ Herzlich willkommen “
Erfahrung seit 1980 - familiär weitergeführt.
Unsere Praxis blickt auf eine über 30-jährige Geschichte zurück und wird heute erfolgreich in zweiter Generation geleitet. Wir vereinen langjährige Erfahrung mit frischen Impulsen orientiert am aktuellsten wissenschaftlichen Stand und einer ganzheitlichen Medizin für Ihr Wohlbefinden.
Wir nehmen aktuell Neupatienten auf und freuen uns auf Ihren Besuch.
Sprechzeiten
| Montag | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Bitte melden Sie sich telefonisch, per E-Mail oder kommen Sie persönlich in die Praxis um vorab einen Termin zu vereinbaren.
Wenn Sie ohne Termin in der Praxis erscheinen können wir Ihnen aufgrund der Einhaltung unseres Bestellsystems zumeist keine sofortige Behandlung gewähren. Es wird Ihnen ein Termin mit genügend Behandlungszeit in den nächsten Tagen/Wochen vergeben.
Termine & Fragen
03635 4389818
E-Mail Adresse
zahnartzpraxisvoigt@gmail.com
Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notdienst der KZV Thüringen finden Sie hier.
Unser Team spricht Deutsch, sowie Englisch.
We welcome international patients and offer consultations in both German and English.
Über uns
Ihre Zufriedenheit ist unsere Priorität.
Unser Fokus liegt auf ganzheitlicher Zahnmedizin: Wir betrachten den ganzen Menschen in seiner Gesundheit, denn der Mensch ist vielmehr als nur Zähne. Eine patientenbezogene Behandlung ist uns wichtig — weil jeder individuell ist.
Constantin Dan Voigt
Praxisinhaber
Laura Voigt
Angestellte Zahnärztin
Teresa Voigt
Angestellte Zahnärztin
Unsere Leistungen
Unser Leistungsspektrum für Ihre Zahn- und Mundgesundheit
Konservierende Zahnheilkunde
Prothetik / Zahnersatz
Chirurgie
Kinderzahnheilkunde
... und viele weitere Leistungen – sprechen Sie uns an!
In unserer Praxis wird mit 90 % reduzierter Strahlendosis geröntgt.
Schmerz- und Notfallpatienten
Wir bitten Sie, sich vorab telefonisch bei uns zu melden. Bitte stellen Sie sich auf Wartezeit ein.
Außerhalb der Sprechzeiten
Bitte wenden Sie sich an den zahnärztlichen Notdienst:
Achtung
Wenn Sie Stammpatient bei einem anderen Hauszahnarzt sind und bleiben, wenden Sie sich bitte an diesen – aus Fairness gegenüber unseren Patienten, Neupatienten und dem Praxisteam. Ihr Hauszahnarzt ist während der Sprechzeiten genauso verpflichtet, akute Fälle zu behandeln.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Notfallpatienten
Liegen bei Ihnen neben sehr starken Schmerzen folgende Symptome vor – extrem starke und unstillbare Blutungen, sehr ausgeprägte Schwellungen und Schluckbeschwerden, starke Abgeschlagenheit mit Atemnot und/oder Fieber –, sind Sie ein allgemeiner Notfallpatient und müssen sich dringend in einer umliegenden Notaufnahme eines Krankenhauses für eine stationäre Aufnahme vorstellen.
Es besteht Lebensgefahr!
Wichtiger Hinweis: Ein Schmerzpatient hat keinen Anspruch auf eine vollständige Komplettsanierung in der Notfallsprechstunde. Der Zahnarzt ist primär verpflichtet, die Schmerzen zu lindern und die akute Gefahr abzuwenden.
Schmerzpatienten
Liegen bei Ihnen akute, starke Schmerzen oder Traumata im Mund- und/oder Gesichtsbereich oder starke Blutungen vor, sind Sie ein Schmerzpatient.
Gemäß des deutschen Medizinrechts und nach sorgfältiger Abschätzung des Schweregrads werden Sie entweder noch am selben Tag behandelt oder Ihnen wird zeitnah (max. in drei Tagen) ein Termin vergeben. Bitte seien Sie auf Wartezeit eingestellt.
Unsere Schmerzsprechstunde
immer vormittags
- Mo, Mi, Fr: 08:00 – 10:00 Uhr
- Di, Do: 09:00 – 11:00 Uhr
Wann ist eine Ablehnung erlaubt?
Ein Zahnarzt darf Schmerzpatienten nur in sehr eng definierten Ausnahmefällen abweisen:
-
1
Kein echter Notfall: Wenn keine akuten Schmerzen vorliegen oder die Beschwerden aufschiebbar sind, greift die reguläre Vertragsfreiheit.
-
2
Störung des Vertrauensverhältnisses: Bei Unwahrheiten, massiven Beleidigungen, Bedrohungen oder wenn der Patient dem Praxispersonal gegenüber handgreiflich wird.
-
3
Praxisüberlastung: Bei objektiver, nachweisbarer Überlastung der Kapazitäten (z. B. wenn die Praxis kurz vor Sprechzeitenende steht oder die Versorgung eigener schwerer Fälle gefährdet ist).
-
4
Fremdes Fachgebiet: Wenn die Schmerzen nicht in das zahnärztliche Fachgebiet fallen oder die Kompetenzen bzw. apparativen Voraussetzungen für die Behandlung fehlen.
-
5
Fehlende Krankenversicherung: Wenn Kassenpatienten die elektronische Gesundheitskarte bei akuten Schmerzen nicht vorlegen und sich weigern, ihre Daten nachzureichen (Ausnahme: lebensbedrohliche Situationen).
Wir freuen uns auf Ihren Besuch !
Standort auf Google Maps
Beim Laden der Karte werden Daten – u. a. Ihre IP-Adresse – an Google übertragen. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.