„ Herzlich willkommen “

Erfahrung seit 1980 - familiär weitergeführt.

Unsere Praxis blickt auf eine über 30-jährige Geschichte zurück und wird heute erfolgreich in zweiter Generation geleitet. Wir vereinen langjährige Erfahrung mit frischen Impulsen orientiert am aktuellsten wissenschaftlichen Stand und einer ganzheitlichen Medizin für Ihr Wohlbefinden.


Wir nehmen aktuell Neupatienten auf und freuen uns auf Ihren Besuch.

Sprechzeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Bitte melden Sie sich telefonisch, per E-Mail oder kommen Sie persönlich in die Praxis um vorab einen Termin zu vereinbaren.

Wenn Sie ohne Termin in der Praxis erscheinen können wir Ihnen aufgrund der Einhaltung unseres Bestellsystems zumeist keine sofortige Behandlung gewähren. Es wird Ihnen ein Termin mit genügend Behandlungszeit in den nächsten Tagen/Wochen vergeben.

Termine & Fragen

03635 4389818

E-Mail Adresse

zahnartzpraxisvoigt@gmail.com

Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notdienst der KZV Thüringen finden Sie hier.

Deutsch English

Unser Team spricht Deutsch, sowie Englisch.
We welcome international patients and offer consultations in both German and English.

Über uns

Ihre Zufriedenheit ist unsere Priorität.

Unser Fokus liegt auf ganzheitlicher Zahnmedizin: Wir betrachten den ganzen Menschen in seiner Gesundheit, denn der Mensch ist vielmehr als nur Zähne. Eine patientenbezogene Behandlung ist uns wichtig — weil jeder individuell ist.

Constantin Dan Voigt

Praxisinhaber

Laura Voigt

Angestellte Zahnärztin

Teresa Voigt

Angestellte Zahnärztin

Unsere Leistungen

Unser Leistungsspektrum für Ihre Zahn- und Mundgesundheit
Konservierende Zahnheilkunde
Füllungstherapie Wurzelkanalbehandlung Parodontaltherapie Beratung gesunde Ernährung und Lebensstil Mikrobiombestimmung mit Aromatogramm für Karies- und Parodontalbakterien Professionelle Zahnreinigung
Prothetik / Zahnersatz
Teilkronen und Kronen Veneers Brücken Prothesen CMD-Therapie (Knirscherschiene, Muskelentspannungsschiene) Implantatprothetik
Chirurgie
Wurzelspitzenresektion Zahnentfernung Implantatchirurgie
Kinderzahnheilkunde
Eingewöhnung Kindergerechte Behandlung von 0-18 Jahren
   ... und viele weitere Leistungen – sprechen Sie uns an!   
In unserer Praxis wird mit 90 % reduzierter Strahlendosis geröntgt.

Schmerz- und Notfallpatienten

Wir bitten Sie, sich vorab telefonisch bei uns zu melden. Bitte stellen Sie sich auf Wartezeit ein.

Außerhalb der Sprechzeiten

Bitte wenden Sie sich an den zahnärztlichen Notdienst:

Achtung

Wenn Sie Stammpatient bei einem anderen Hauszahnarzt sind und bleiben, wenden Sie sich bitte an diesen – aus Fairness gegenüber unseren Patienten, Neupatienten und dem Praxisteam. Ihr Hauszahnarzt ist während der Sprechzeiten genauso verpflichtet, akute Fälle zu behandeln.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Notfallpatienten

Liegen bei Ihnen neben sehr starken Schmerzen folgende Symptome vor – extrem starke und unstillbare Blutungen, sehr ausgeprägte Schwellungen und Schluckbeschwerden, starke Abgeschlagenheit mit Atemnot und/oder Fieber –, sind Sie ein allgemeiner Notfallpatient und müssen sich dringend in einer umliegenden Notaufnahme eines Krankenhauses für eine stationäre Aufnahme vorstellen.

Es besteht Lebensgefahr!

Wichtiger Hinweis: Ein Schmerzpatient hat keinen Anspruch auf eine vollständige Komplettsanierung in der Notfallsprechstunde. Der Zahnarzt ist primär verpflichtet, die Schmerzen zu lindern und die akute Gefahr abzuwenden.

Schmerzpatienten

Liegen bei Ihnen akute, starke Schmerzen oder Traumata im Mund- und/oder Gesichtsbereich oder starke Blutungen vor, sind Sie ein Schmerzpatient.

Gemäß des deutschen Medizinrechts und nach sorgfältiger Abschätzung des Schweregrads werden Sie entweder noch am selben Tag behandelt oder Ihnen wird zeitnah (max. in drei Tagen) ein Termin vergeben. Bitte seien Sie auf Wartezeit eingestellt.

Unsere Schmerzsprechstunde

immer vormittags

  • Mo, Mi, Fr: 08:00 – 10:00 Uhr
  • Di, Do: 09:00 – 11:00 Uhr

Wann ist eine Ablehnung erlaubt?

Ein Zahnarzt darf Schmerzpatienten nur in sehr eng definierten Ausnahmefällen abweisen:

  1. 1

    Kein echter Notfall: Wenn keine akuten Schmerzen vorliegen oder die Beschwerden aufschiebbar sind, greift die reguläre Vertragsfreiheit.

  2. 2

    Störung des Vertrauensverhältnisses: Bei Unwahrheiten, massiven Beleidigungen, Bedrohungen oder wenn der Patient dem Praxispersonal gegenüber handgreiflich wird.

  3. 3

    Praxisüberlastung: Bei objektiver, nachweisbarer Überlastung der Kapazitäten (z. B. wenn die Praxis kurz vor Sprechzeitenende steht oder die Versorgung eigener schwerer Fälle gefährdet ist).

  4. 4

    Fremdes Fachgebiet: Wenn die Schmerzen nicht in das zahnärztliche Fachgebiet fallen oder die Kompetenzen bzw. apparativen Voraussetzungen für die Behandlung fehlen.

  5. 5

    Fehlende Krankenversicherung: Wenn Kassenpatienten die elektronische Gesundheitskarte bei akuten Schmerzen nicht vorlegen und sich weigern, ihre Daten nachzureichen (Ausnahme: lebensbedrohliche Situationen).

Wir freuen uns auf Ihren Besuch !

^